Seit dem 1. Januar 2008 werden Telekommunikationsanbieter durch die Bundesrepublik Deutschland zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung gebeten, seit dem 1. Januar 2009 ist sie nun Pflicht. Dadurch steigen der Aufwand und die Kosten für viele Hoster enorm, gleichzeitig wird jedoch auch der Datenschutz von Bürgern untergraben.
Als Telekommunikationsanbieter gelten Unternehmen die ihren Kunden einen öffentlich erreichbaren Zugang zu Telekommunikationsanlagen bereitstellen. Dazu zählen E-Mail-Server wie auch Telefonanlagen.
Die Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation legt folgendes für Telekommunikationsanbieter, die E-Mail-Dienste anbieten, fest:
Weitere Festlegungen für Telefondiensteanbieter, SMS und Internetzugängen können in Wikipedia wie auch in der Verordnung selbst nachgelesen werden. Bei diesen Diensten werden parallel ebenso die Daten der Teilnehmer sowie Datum und Zeitpunkt des Kontakts gespeichert.
Nicht gespeichert werden die Inhalte von E-Mails und Textnachrichten.
Die gespeicherten Daten müssen mindestens 6 Monate so aufbewahrt werden, dass Behörden jederzeit darauf zugreifen könnten. Die dafür nötigen technischen Voraussetzungen (Hardware und Software) werden in der Verordnung ebenso festgelegt und müssen von den Telekommunikationsanbietern eingekauft werden.
Auf die gespeicherten Daten dürfen einzig folgende Behörden zugreifen:
Ein Zugriff ist jedoch nur unter erschwerten Voraussetzungen seitens des Staates möglich. Es ist somit für eine Privatperson oder einen Unternehmer nicht möglich per Antrag bei einem Hoster Daten eines Kunden abzufragen.
Da die Definition eines Telekommunikationsanbieters auch auf sehr viele Klein- und Mittelständische Unternehmen zutrifft, wären die finanziellen Belastungen zur Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation nicht realisierbar. Aus diesem Grund beschränkt das Gesetz die Wirksamkeit in einigen Punkten:
Hinweis: als "Kunde" zählt hier der Vertragspartner der Unternehmen, nicht jeder einzelne E-Mail-Account.
Jede Aktivität im Internet kann bereits seit Jahrzehnten erfasst werden. Die Verordnung zur Vorratsdatenspeicherung ermöglicht es nun diese Daten für eine gewisse Zeit zu speichern und den Behörden bei Bedarf zugänglich zu machen. Wer auf illegale Inhalte im Netz zugreift oder sich eines Vergehens schuldig gemacht hat, kann nun viel einfacher verfolgt werden. Wer nicht im trüben fischt muss nichts befürchten, sollte sich aber im Klaren sein, dass auch seine legalen Tätigkeiten erfasst und gespeichert werden können.
Die Verordnung ist - seit sie das erste Mal auf EU-Ebene diskutiert wurde - heftig umstritten. Oft kritisiert wird, dass sie einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, und somit eines der Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland, ermöglicht. Zudem wird das Recht auf die Sicherheit der persönlichen Daten untergraben.
Für die Anschaffung der für die Überwachung und Speicherung nötigen Techniken entstehen hohe Kosten bei Telekommunikationsanbietern, die diese teilweise nicht zu leisten im Stande sind. Eine Folge davon sind höhere Kosten für die Endverbraucher (E-Mail-Account-Inhaber etc.).
Weitere Kritikpunkte kamen auf zahlreichen Demonstrationen in Berlin und anderen bundesdeutschen Städten in den vergangenen Jahren zum Ausdruck. Unbeeindruckt davon wurde die Verordnung auch unter Vorbehalt einzelner Politiker vom Bundestag am 9. November 2007 verabschiedet.